Straßen-kontrolle

Ziel und Zweck der Verkehrssicherungspflicht ist es die öffentlichen Verkehrsflächen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu unterhalten.

Rechtsgrundsatz

Die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht durch Gesetze geregelt.

Vielmehr ist sie ein durch die Rechtssprechung entwickeltes Rechtsinstrumentarium, deren Rechtsgrundsätze sich aus den
§ 823 „Schadensersatzpflicht“ und
§836 „Haftung bei Einsturz eines Bauwerks“
BGB ableiten.

Zustandskontrolle

Unser fachlich qualifiziertes Personal führt für
Sie die Straßenzustandskontrollen nach den Maßgaben der Rechtsprechung durch.
Darüber hinaus werden alle Straßenaufbrüche bis zum Ablauf der Gewährleistung einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Gewährleistungsabnahme.
Alle Schäden werden vor Ort EDV-technisch aufgenommen und erfasst.
Nach Übertragung der Daten in unsere Datenbank erstellen wir für jeden Schaden einen Bericht mit Foto.

Kosten

Wir erfassen für Sie die Kosten der Schadensbeseitigung und führen für Sie die rechts- und organisationssichere Dokumentation.

Schneller Kontakt

Wenn Sie Fragen zu unserem Service, unseren Preisen oder Sonstiges haben, rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Alternativ können Sie gerne das Kontaktformular nutzen.

Wir werden Ihnen umgehend antworten.